Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Kauf- und Lieferungsbedingungen des Kunden, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, binden uns nur, wenn Sie von uns schriftlich anerkannt werden.
1. Betreiberinformationen
Davids Biotechnologie GmbH
Röntgenstraße 3
93055 Regensburg
Telefon: ++49 941 948228
Email: info@davids-bio.com
2. Geltungsbereich
Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden)
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
3. Angebot und Vertragsabschluss
- Die Darstellung der Waren und der Dienstleistungen in unserem Online-Store stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes.
- Durch Anklicken des Buttons „Bestellung“ senden geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Sie erhalten eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail. Der Kaufvertrag kommt erst mit Lieferung der Waren zustande (Versandbestätigung).
- Die Angabe des Verkäufers zu den Dienstleistungen oder zu der Ware zum Beispiel hinsichtlich der Maße, des Gewichtes, der Eigenschaften und technischen Daten, sowie dem Gebrauchswert sind nur annähernd maßgeblich. Auch die Darstellung, wie Zeichnungen, Abbildungen oder Diagramme sind nur annähernd maßgeblich. Ausnahme ist, wenn eine genaue Übereinstimmung für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch notwendig ist.
- Abweichungen der Produkte oder Leistungen auf Grund von technischen Verbesserungen oder auf Grund von rechtlichen Vorschriften, die den vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen sind zulässig.
4. Preise und Zahlung
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung, die Sie aus dem Bestelleingangsmail ersehen können. Kosten des Versandes, der Versicherung und der Verpackung sind nicht Bestandteil dieser Verkaufspreise. Anfallende Gebühren durch Exportlieferungen (Zoll, andere öffentliche Abgaben) sind ebenfalls nicht im Verkaufspreis enthalten.
5. Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Lieferzeit
Die in Aussicht gestellte Lieferzeit ist nicht bindend. Sie gilt stets nur Annähernd. Eine Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Werktagen. Bei einer Lieferverzögerung werden Sie informiert. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware behalten wir uns vor, nicht zu liefern. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall umgehend zurückerstattet.
Die Lieferfrist verlängert sich durch unvorhergesehene Umstände, wie Beispielsweise Mangel an Rohmaterialien, Lieferschwierigkeiten oder Betriebsstörungen. Ein Schadensersatz ist nicht möglich.
Wir sind berechtigt Teillieferungen durchzuführen. Die zusätzlichen Versandkosten übernimmt in diesem Fall der Verkäufer.
7. Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrücklichem Wunsch des Kunden. In diesem Fall trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten für die Versicherung.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
9. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
8. Haftung
Die Haftung des Verkäufers ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf einen Betrag von 50% des jeweiligen Kaufpreises (inklusive Umsatzsteuer) begrenzt. Hierzu zählen auch, aber nicht nur, Verzug, fehlerhafte Lieferung, Verletzung des Vertrages, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubte Handlungen, soweit es sich dabei um ein Verschulden handelt.
Es erfolgt keine Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - für Schäden, die bei normaler Verwendung normalerweise nicht zu erwarten sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind mittelbare Schäden und Folgeschäden, wenn diese bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware auftreten.
Die Bestimmung der Eigenschaften der Waren, wie zum Beispiel die Reinheit und deren Anwendungsmöglichkeiten werden mit größtmöglicher Sorgfalt durchgeführt. Der Verkäufer übernimmt hierfür keine Haftung. Auch für den bestimmungsgemäßen Einsatz übernimmt der Verkäufer keine Haftung.
Die vorliegenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten zugunsten unserer Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Sollten wir beratend tätig sein und Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
Die genannten Einschränkungen gegenüber der Haftung gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Verwendung
Unsere Produkte und Dienstleistungen sind nur für den in vitro Gebrauch bestimmt. Sie sind nicht für diagnostische oder therapeutische Zwecke an Tier oder Mensch geeignet.
Ein Verkauf an Privatpersonen ist nicht möglich.
10. Datenschutz
siehe Datenschutzerklärung
11. Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht oder nur teilweise wirksam sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.